Ein Apotheker sollte in der Beratung zur Selbstmedikation abwägen können, welche Beschwerden für einen homöopathischen Therapievorschlag geeignet sind und welche in die Hand eines homöopathischen Arztes gehören. Er sollte gelernt haben, schnell die richtigen Fragen zu stellen, um die in Frage kommenden Mittel zu differenzieren, aber auch zu erkennen, wann der Beratungsumfang am Tresen zu umfangreich wird. Und es wird ihm hilfreich sein, die gängigen bewährten Indikationen, z. B. zu den Verletzungsmitteln zu kennen.

Zusatzbezeichnung Homöopathie und Naturheilverfahren

Die 100-stündige Weiterbildung (Vollstunden zu 60 min.) zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie und Naturheilverfahren (Phytotherapie, Ernährung u. a.) der Bundesapothekerkammer enthält 36 Stunden Unterricht in Einzelmittelhomöopathie. Einige Landesapothekerkammern vergeben schon eine entsprechende Zusatzbezeichnung, in anderen gibt es dieses Ausbildungsmodul bisher nur als zertifizierte Fortbildung. Auch mit dieser Zertifizierung darf der Apotheker werben.

Teilnahme an den Selektivverträgen “Integrierte Versorgung Homöopathie”

Die Teilnahme an den 36 Vollstunden bzw. 48 Unterrichtsstunden Homöopathie nach DZVhÄ-Curriculum mit der oben beschriebenen Befähigung ermöglicht Apothekern den Beitritt zu den Selektivverträgen Homöopathie, die der DZVhÄ mit dem DAV und bisher schon mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat. Sie werden als Teilmodul für die Zusatzbezeichnung Homöopathie und Naturheilverfahren anerkannt.

Da es in einigen Regionen nur vereinzelte Nachfragen zu diesen Kursen gibt, können Apotheker auch an dem A-Kurs (40 Unterrichtstunden) der Ärzte-Weiterbildung (siehe Termine S. 71ff.) teilnehmen und später eine eintägige Fortbildung von acht Unterrichtsstunden in Einzelmittelhomöopathie besuchen, die zur Vervollständigung des Apotheker-Curriculums dient. Apotheker können an allen medizinischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des DZVhÄ teilnehmen.

Haben die Landesärztekammern Fortbildungspunkte vergeben, werden diese von den Apothekerkammern übernommen!

Weitere Fragen dazu? Informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten des DZVhÄ (Link zur Weiterbildungsseite des DZVhÄ).