Die Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen hält Selektivverträge mit ca. zwei Dritteln der gesetzlichen Krankenkassen. Gemeinsam mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) konnten fachlich sinnvolle Verträge mit fair vergüteten Leistungen verhandelt werden, so dass Ihre Teilnahme die rechtssichere Alternative zur Privatliquidation homöopathischer Leistungen ist.
Unsere Selektivverträge kurz & knapp:
- Voraussetzung für die Teilnahme: kassenzugelassene eigene Praxis (angestellte Ärztinnen und Ärzte können eine Sondergenehmigung erhalten) und als Qualifikationsnachweis: Zusatzbezeichnung Homöopathie bzw. Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
- Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nicht über die KV, sondern extrabudgetär zu festen Honoraren über eine von der Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen beauftragte Abrechnungsgesellschaft (derzeit: PVS pria GmbH, Mülheim)
- Fortbildungsverpflichtung von 20 Stunden/Kalenderjahr während der Teilnahme (nur vom DZVhÄ anerkannte Fortbildungen in Einzelmittelhomöopathie)
- Teilnehmende Krankenkassen
Mit Ihren Fragen wenden Sie ich bitte an unsere Geschäftsstelle.
(Kontaktdaten siehe unten)
Interessiert? – Nutzen Sie das folgende Formular und wir schicken Ihnen die Teilnahmeunterlagen für Ärztinnen und Ärzte per Mail zu. Alle vertraglichen Informationen, z.B. zur Vergütung, zur Einschreibung der Versicherten sowie die Teilnahmeunterlagen für Ärztinnen und Ärzte, finden Sie auf unserer Website.