Bitte unbedingt beachten:
- Nur die Versicherten der hier genannten Krankenkassen können über die Selektivverträge Homöopathie behandelt und abgerechnet werden!
- Die beteiligten Krankenkassen sind verschiedenen Vertragstypen zugeordnet, die Leistungen für die Patienten sind gleich.
Für Patienten: Kassenliste Patient
Aktuelle Gesamtliste der teilnehmenden Krankenkassen mit der Zuordnung zu den verschiedenen Vertragstypen und Informationen zur Datenverarbeitung sowie zum Datenschutz
Für Ärzte/Praxen: Kassen- und Faxnummernliste
Aktuelle Kassen- und Faxnummernliste und Infos zur Einreichungder Patienten-Teilnahmeerklärung

Betriebskrankenkassen (BKKen)

Innungskrankenkassen (IKKen)

Techniker Krankenkasse (TK)
Patienten-Hotline: 0800-285 00 85
Hinweis zur Versorgung: Jeweils zwei Jahren intensiver homöopathischer Versorgung folgt ein Jahr ohne Abrechnung homöopathischer Leistungen.

HEK – Hanseatische Krankenkasse

BARMER
Hinweis zur Versorgung: Jeweils zwei Jahren intensiver homöopathischer Versorgung folgt ein Jahr ohne Abrechnung homöopathischer Leistungen.

KNAPPSCHAFT

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als LKK (SVLFG als LKK)