Sie haben Fragen zu den Versorgungsverträgen “Integrative Medizin” bzw. zur Abrechnung bei der PVS pria GmbH, auf die Sie auf unserer Website keine Antwort finden?
- Fragen zur Teilnahme sowie alle allgemeinen Fragen rund um die Versorgungsverträge “Integrative Medizin” richten Sie bitte an unseren Arztservice unter Telefon 030-325 97 34 -20 oder E-Mail arztservice@mgl-gesund.de.
- Inhaltliche sowie technische Anfragen zur Abrechnung über die PVS pria beantwortet Ihnen diese unter Telefon 0208-48 47 249.
Hier finden Sie unseren Wegweiser zur Internetseite der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen, Bereich “Integrative Medizin”.
- Verwenden Sie unseren → Wegweiser.
In die Versorgung eingeschriebene ÄrztInnen können interessierte Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen entsprechend den vertraglichen Bestimmungen behandeln und diese Leistungen abrechnen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Ärztin bzw. der Arzt die Einschreibung der Patientin bzw. des Patienten ordnungsgemäß durchführt: Derzeit ist hierfür nach gegebener Indikation dem Patienten vom Arzt das Teilnahmeformular (TE Patient) zur Unterschrift auszuhändigen. Das Formular ist der Krankenkasse zu faxen und in der Patientenakte abzulegen. Der Patient erhält eine Kopie. Die Behandlung kann unmittelbar danach starten. Über an der IM-Versorgung teilnehmende Krankenkassen, das richtige Einschreibeverfahren und ggf. benötige Faxnummern informiert die monatlich aktualisierte Kassenliste für Ärzte auf unserer Website (hier).
Die Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Versorgungsangebotes „Integrative Medizin“ findet auf elektronischem Wege statt. Jede Ärztin bzw. jeder Arzt reicht eine eigene Abrechnung pro Quartal ein, d.h. in Gemeinschaftspraxen erfolgen mehrere separate Abrechnungen.
Zur Einreichung elektronischer Abrechnungsdaten steht ein online-Abrechnungsportal des beauftragten Dienstleisters, derzeit die PVS pria, zur Verfügung. Hierfür sind mit Hilfe einer geeigneten – in der Regel kostenpflichtigen – eigenen Software die erbrachten Leistungen vom Arzt zu erfassen und einmal im Quartal als Abrechnungsdatei über das Portal zur Abrechnung zu übermitteln.
Die MGL unterhält keine vertraglichen Beziehungen zu den Anbietern von Software, stellt diesen aber alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Liste der der MGL bekannten Anbieter, die auch eine Nennung wünschen, finden teilnehmende ÄrztInnen ab 01.06.2023 im zugangsgeschützten Bereich unserer Website (hier).
Alternativ steht teilnehmenden ÄrztInnen eine kostenpflichtige online-Leistungserfassung über den Abrechnungsdienstleister PVS pria zur Verfügung. In diesem Fall wir keine eigene lokale Software benötigt. Informationen hierzu sind ab 01.06.2023 verfügbar.
Vor der ersten Nutzung des online-Abrechnungsportals bzw. der online-Leistungserfassung und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Abrechnungsdienstleister PVS pria. Die Service-Hotline steht Ihnen unter der Telefonnummer 0208 – 484 72 49 oder per E-Mail unter service.mgl@ihre-pvs.de zur Verfügung.
Ergänzend steht ein Abrechnungsschein zur Verfügung, der papiergebunden auf dem Postweg bei der PVS pria zur Erfassung durch Servicemitarbeiter eingereicht werden kann, wofür eine zusätzliche Gebühr zu entrichten ist. Jede Ärztin bzw. jeder Arzt reicht einen Abrechnungsschein pro Patient und Quartal ein (Gemeinschaftspraxen reichen also ggf. mehrerer Abrechnungsscheine pro Patient ein, wenn mehrere Ärzte an der Versorgung beteiligt waren). Außerdem ist pro Arzt ein ausgefüllter Dokumentationsbeleg den Abrechnungsscheinen beizulegen.