In die Versorgung eingeschriebene ÄrztInnen können interessierte Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen entsprechend den vertraglichen Bestimmungen behandeln und diese Leistungen abrechnen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Ärztin bzw. der Arzt die Einschreibung der Patientin bzw. des Patienten ordnungsgemäß durchführt: Derzeit ist hierfür nach gegebener Indikation dem Patienten vom Arzt das Teilnahmeformular (TE Patient) zur Unterschrift auszuhändigen. Das Formular ist der Krankenkasse zu faxen und in der Patientenakte abzulegen. Der Patient erhält eine Kopie. Die Behandlung kann unmittelbar danach starten. Über an der IM-Versorgung teilnehmende Krankenkassen, das richtige Einschreibeverfahren und ggf. benötige Faxnummern informiert die monatlich aktualisierte Kassenliste für Ärzte auf unserer Website (hier).