Die Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Versorgungsangebotes „Integrative Medizin“ findet auf elektronischem Wege statt. Jede Ärztin bzw. jeder Arzt reicht eine eigene Abrechnung pro Quartal ein, d.h. in Gemeinschaftspraxen erfolgen mehrere separate Abrechnungen.

Zur Einreichung elektronischer Abrechnungsdaten steht ein online-Abrechnungsportal des beauftragten Dienstleisters, derzeit die PVS pria, zur Verfügung. Hierfür sind mit Hilfe einer geeigneten – in der Regel kostenpflichtigen – eigenen Software die erbrachten Leistungen vom Arzt zu erfassen und einmal im Quartal als Abrechnungsdatei über das Portal zur Abrechnung zu übermitteln.

Die MGL unterhält keine vertraglichen Beziehungen zu den Anbietern von Software, stellt diesen aber alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Liste der der MGL bekannten Anbieter, die auch eine Nennung wünschen, finden teilnehmende ÄrztInnen ab 01.06.2023 im zugangsgeschützten Bereich unserer Website (hier).

Alternativ steht teilnehmenden ÄrztInnen eine kostenpflichtige online-Leistungserfassung über den Abrechnungsdienstleister PVS pria zur Verfügung. In diesem Fall wir keine eigene lokale Software benötigt. Informationen hierzu sind ab 01.06.2023 verfügbar.

Vor der ersten Nutzung des online-Abrechnungsportals bzw. der online-Leistungserfassung und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Abrechnungsdienstleister PVS pria. Die Service-Hotline steht Ihnen unter der Telefonnummer 0208 – 484 72 49 oder per E-Mail unter service.mgl@ihre-pvs.de zur Verfügung.

Ergänzend steht ein Abrechnungsschein zur Verfügung, der papiergebunden auf dem Postweg bei der PVS pria zur Erfassung durch Servicemitarbeiter eingereicht werden kann, wofür eine zusätzliche Gebühr zu entrichten ist. Jede Ärztin bzw. jeder Arzt reicht einen Abrechnungsschein pro Patient und Quartal ein (Gemeinschaftspraxen reichen also ggf. mehrerer Abrechnungsscheine pro Patient ein, wenn mehrere Ärzte an der Versorgung beteiligt waren). Außerdem ist pro Arzt ein ausgefüllter Dokumentationsbeleg den Abrechnungsscheinen beizulegen.